Das innova-Phasenmodell zur Betreuung von Genossenschaftsgründungen

Zur Begleitung von Genossenschaftsgründungen nutzt die innova eG ein eigenes, mit vielen Erfahrungen unterlegtes Beratungskonzept, das Vierphasenmodell. Hier wird unterschieden zwischen der Orientierungsphase, der Planungs- und Konzeptphase, der Gründungs- sowie der Stabilisierungsphase. Zu jeder Phase gibt es eigene Tools und Vorgehensweisen. 

 

Orientierungsphase

 

Im Mittelpunkt steht die Einführung in das Thema Genossenschaften mit Fallbeispielen und den wichtigsten Grundlagen. Wichtig ist uns hierbei, Wissen zur Genossenschaft sowohl als Unternehmens- und Organisationsform als auch damit verbundene rechtliche Besonderheiten zu erläutern. Hilfreich in diesem Zusammenhang kann der organisierte Besuch einer Genossenschaft mit ähnlichem Konzept sein. Die Orientierungsphase ist abgeschlossen, sobald eine Entscheidung zur Gründung einer Genossenschaft grundsätzlich gefällt ist und dafür mehrere Personen zur Vorbereitung und Umsetzung zur Verfügung stehen.

 
Planungsphase

 

Die Planungsphase umfasst den aufwendigsten Teil der Genossenschaftsentwicklung. Im Mittelpunkt stehen die Profilierung der Geschäftsidee sowie die Klärung der Kosten und Erträge im Rahmen des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Wichtig ist auch die Satzungsgestaltung: Wie partizipativ soll diese sein? Welchen Organen und welcher Mitgliedergruppe sollen gegebenenfalls besondere Einflussrechte zugestanden werden?

 

Bei der konkreten Planung gilt es, die Besonderheiten des jeweiligen Genossenschaftsansatzes auszuarbeiten und zu fundieren. So unterscheiden sich gemeinschaftliche Wohnprojekte mit gegebenenfalls hohen Investitionen in eine gemeinsame Infrastruktur erheblich von Genossenschaften der Solidarischen Landwirtschaft, bei denen im Unterschied dazu die Ernteanteile und die Bieterrunden eine besondere Rolle spielen.

 

Genossenschaftskonzepte im Bereich der Nachbarschaftshilfe mit Zeitvorsorge, Ehrenamtsarbeit oder Minijobs müssen bei ihren Konzeptionen ebenfalls völlig andere Voraussetzungen klären als beispielsweise Mitarbeitergenossenschaften (Produktivgenossenschaften) oder Zusammenschlüsse von Selbständigen. Letztere sollten besonders das Thema Scheinselbständigkeit beachten, während Produktivgenossenschaften Fragen der Einkommensgestaltung und des Sozialversicherungsrechts ausreichend Aufmerksamkeit widmen müssen.

 

Die jeweilige Ausgestaltung fließt nicht nur in die Satzung ein, sondern auch in den Geschäftsplan mit seinen unterschiedlichen Bausteinen. Beides muss neben der eigentlichen Gründungsveranstaltung gut vorbereitet sein, da dies Gegenstand der genossenschaftlichen Gründungsprüfung ist. Je nach gewähltem Genossenschaftsverband werden die Mitglieder mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert. Insofern gehört die Auswahl eines passenden Genossenschaftsverbandes bereits in die Planungsphase. Hier sollten Aspekte wie Kosten, regionale Nähe, Leistungsangebot, aber auch soziale und kulturelle Nähe zu dem eigenen Genossenschaftskonzept beachtet werden.

 

In dieser Phase wird mit unterschiedlichen Tools wie Morphologischer Kasten der Satzungsgestaltung, CANVAS-Businessplan mit genossenschaftlicher Ausgestaltung oder erfahrungsgeprägter Meilensteinplanung gearbeitet.

 

Die Planungsphase selbst ist abgeschlossen, wenn die Voraussetzungen (u.a. Satzung, Wirtschaftsplan und Gremienbesetzung) für die Gründungsprüfung erarbeitet sind.

 

Gründungsphase

 

Zur Gründungsphase gehören nicht nur die Vorbereitung der Gründungsveranstaltung und ihre korrekte Durchführung. Oftmals ergeben sich hier noch Änderungen bei der Gruppenkonstellation. Auch der Zeitraum zwischen Gründung, Gründungsprüfung, Eintragung ins Registergericht und Aufnahme der Geschäftstätigkeit bringt oftmals verschiedene Handlungserfordernisse mit sich, bei denen sich eine Betreuung als zeitsparend und nervenschonend erweisen kann. Wichtig ist es, in dieser Phase zu beachten, dass die Haftungsbegrenzung bei der genossenschaftlichen Rechtsform erst greift, wenn die Eintragung beim Registergericht abgeschlossen ist.

 

Auch das Einreichen der Gründungsunterlagen bei dem ausgewählten Prüfungsverband sowie das Klären bzw. Koordinieren von Fragen seitens des Prüfungsverbands fallen in diesen Zeitabschnitt.

 

Stabilisierungsphase

 

Nach der Eintragung ins Registergericht gilt es, die Geschäftstätigkeit so schnell wie möglich aufzunehmen. Hier werden durch professionelle Beratung beim Aufbringen des Eigenfinanzierungsanteils (Werbung für Genossenschaftsanteile, ggf. Mitgliederdarlehen oder qualifizierte Nachrangdarlehen), bei der korrekten Bearbeitung der Mitgliederliste, Entwicklung von Arbeitsstrukturen etc. zahlreiche Stolpersteine vermieden.

 Entsprechend erleichtern hier kurze Ratschläge, Gremienworkshops oder die Gestaltung wichtiger Papiere den Aufbau einer gut funktionierenden Genossenschaft.

 

Die Auswahl von Bausteinen aus dem Phasenmodell der innova eG zur Umsetzung einer Genossenschaftsgründung kann nach dem Prinzip des „Rosinenpickens“ erfolgen. Jede Gründungsgruppe kann und sollte sich einzelne Phasen, Elemente und Tools nach eigenem Bedarf und Wissensstand auswählen.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!

 

 

 

 

 

Beratungszyklus

Wir arbeiten

 

  • prozess- und entwicklungsorientiert

  • praxisorientiert

  • beteiligungsorientiert

  • wissenschaftlich fundiert