Reform des Genossenschaftsrechts beschlossen

Am Freitag, den 19.5.2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts verabschiedet. Das Gesetz soll am 18. August 2006 in Kraft treten. Bis zu letzt war umstritten, wie viele Genossenschaften von den Erleichterungen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung betroffen sein sollten. Erleichterung wird es geben für Genossenschaften mit einer Bilanzsumme unter 1 Million Euro oder einem Umsatzerlös unter 2 Millionen Euro obwohl Kapitalgesellschaften bis zu einer Bilanzsumme von 4 Millionen Euro und bis zu Umsatzerlösen von 8 Millionen Euro überhaupt nicht geprüft werden müssen.
Zum Download das Protokoll der Debatte im deutschen Bundestag.

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