Genossenschaftsgesetz im Bundesrat

Am 10.3.2006 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf des Genossenschaftsgesetzes Stellung genommen. Er empfiehlt die Mindestmitgliederzahl wieder von 3 im Regierungsentwurf auf 5 zu erhöhen und begründet das damit, dass die Anforderung an eine Genossenschaft insbesondere den Aufwand für die Gründungsprüfung eine gewisse Mindestgröße verlange.

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