Genossenschaftsgesetz im Bundesrat
Am 10.3.2006 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf des Genossenschaftsgesetzes Stellung genommen. Er empfiehlt die Mindestmitgliederzahl wieder von 3 im Regierungsentwurf auf 5 zu erhöhen und begründet das damit, dass die Anforderung an eine Genossenschaft insbesondere den Aufwand für die Gründungsprüfung eine gewisse Mindestgröße verlange.
- Dateien:
RegE_Stellungnahme_BR_1.pdf