Eintragung einer Genossenschaft
Eintragungen in das Genossenschaftsregister sind bisher gebührenfrei, obgleich die Genossenschaften unter den heutigen Verhältnissen am Wirtschaftsleben teilnehmen. Deshalb denkt das Justizministerium sei die Gebührenfreiheit dieser Eintragungen nicht mehr zeitgemäß. Nachdem sich nun auch der Bundesrat dieser Auffassung angeschlossen hat, wird ab dem 1.12.2004 für die Eintragung einer Genossenschaft eine Gebühr von 150 € erhoben